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Regeln:
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1. Sollte eine der folgenden Bedingungen rechtlich ungültig sein, so sind alle weiteren
weiterhin gültig.
2. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Crossfire-LAN beträgt 16 Jahre.
3. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Veranstaltung durchgehend besuchen,
sofern sie eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorweisen. Sollte
jedoch eine solche Einverständniserklärung nicht vorliegen, so ist die Anwesenheit des
Jugendlichen nur bis 24.00 Uhr gestattet.
4. Die Alterseinstufung (Empfehlungen) von Computerspielen der Unterhaltungssoftware
(USK) sind einzuhalten. Die Organisatoren werden sicherstellen, dass diese Empfehlungen
eingehalten werden. Entsprechende Kontrollen werden durchgeführt!
5. Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm eingebrachten Gegenstände. Die Organisatoren
übernehmen keine Haftung für das Abhandenkommen von Wertgegenständen. Jeder Teil-
nehmer haftet auch für den Inhalt der mitgebrachten Datenträger. Jeglicher Einsatz und
Besitz von nicht lizenzierter Software ist untersagt und begründet eine unbeschränkte und
persönliche Haftung des Teilnehmers. Erlaubt ist selbstverständlich eine Sicherungskopie
der gespielten Spiele, sofern das Orginal im Besitz dieses Teilnehmers ist und vorliegt.
6. Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er eigene Gesundheitsschäden, etwa
durch übermäßigen Spieleinsatz, vermeidet. Im eigenen Interesse sollte nach etwa zwei
Stunden Spielzeit eine angemessene Pause eingelegt werden.
7. Das Kopieren von Daten über das Netzwerk geschieht auf eigene Gefahr. Die Organisa-
toren übernehmen keine Haftung für Schäden an Hard-und Software bzw. Datenverluste,
die z. B. durch Viren, Trojaner oder unbeabsichtigte Freigaben von Daten oder ähnlichem
verursacht wurden.
8. Die Organisatoren stellen lediglich die Netzwerkinfrastruktur und sind somit nicht für
den entstehenden Datentransfer verantwortlich. Jeder Teilnehmer trägt selbst Sorge dafür,
dass sich auf seinen Datenträgern keine illegalen Kopien von lizenzrechtlich geschützten
Daten wie Anwendungen oder Musik befinden.
9. Diebstähle oder mutwillige Beschädigungen an fremden Eigentum werden mit einer
polizeilichen Anzeige geahndet. Beschädigungen an der Halle muss der Verantwortliche
selbst tragen.
10. Verstöße anderer Teilnehmer gegen diese Regeln sind unmittelbar einem Organisator
zu melden. Entstandener Sachschaden an der Halle oder an Besitz anderer Teilnehmer
muss ebenfalls unverzüglich gemeldet werden.
11. Die Organisatoren haben jederzeit das Recht, Teilnehmer aufgrund triftiger Gründe wie
Missachtung der Regeln oder Beleidigung anderer Personen ohne Rückerstattung des
Unkostenbeitrags aus der Veranstaltung auszuschließen.
12. Den Anweisungen eines Organisators ist grundsätzlich Folge zu leisten.
13. Die übermäßige Nutzung der eigenen Stromzufuhr durch weitere Geräte wie z. B. Was
serkocher oder Mikrowellen ist untersagt. Diese Gerätschaften sind den Organisatoren
zwecks Zuteilung einer dafür vorgesehenen Stromquelle zu übergeben.
14. Auf der Party herrscht Boxenverbot. Bitte lassen Sie Ihre Boxen zuhause und nehmen Sie
Kopfhörer mit. Wer sie dennoch dabei hat, und zudem meint, er müsste die Halle regelmässig
mit seiner Musik beschallen, wird Probleme bekommen.
15. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände und Müll nach der Veranstaltung
selbst zu entsorgen, eventuell verursachte Verunreinigungen in der Halle zu beseitigen und
seinen Platz im sauberen Originalzustand zurückzulassen.
16. Folgende Aktivitäten sind selbstverständlich grundsätzlich zu unterlassen und können auch
ohne Vorwarnung geahndet werden bzw. im schlimmsten Falle zum sofortigen Aussschluss
aus der Veranstaltung führen:
+ Spielen sowie das Anbieten von indizierten Spielen
+ Verbreiten von Computerviren
+ Nutzung von Trojanern auf anderen Rechnern im Netzwerk
+ Zum Versagen eines Fremdrechners führende Attacken wie sog. Nukes, Floods oder
Missbrauch des fehlerhaften Freigabesystems von Windows 9X
+ physiche und psychische Gewaltanwendung in der Halle
+ Ansehen oder im Netzwerk zur Verfügung stellen von jugendgefährdenden Bild- und
Videomaterial wie z. B. Pornographie
+ Nichteinhaltung einer Anweisung der Organisatoren
17. Der Konsum von Zigaretten und weiteren Drogen ist in der Halle generell zu unterlassen. Der
Konsum von Alkohol ist nur in Form von Bier gestattet. Wer unter Drogeneinfluss oder einem
starken Alkoholrausch steht, darf die Halle nicht mehr betreten.
Das Rauchen von Zigaretten im Foyer der Halle ist gestattet.
18. Die Veranstalter bemühen sich um die korrekte Funktion der Stromanbindung und des
Computernetzwerks. Betriebsgarantien sind allerdings ausgeschlossen.
19. An gesetzliche Vorschriften hat man sich grundsätzlich zu halten. |
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Bezahlt: 0 |
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Plätze frei: 200 |
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